lch, der freiberufliche Notar Joachim Wald, habe die Notarprüfung im Jahr 1990 bestanden.
Ab 1991 war ich Notarvertreter beim Notariat Ulm. lm Jahr 2004 erfolgte meine Ernennung zum Notar beim Notariat Ulm. Von 2015 bis Ende 2017 war ich beim Notariat Langenau als Notar im Landesdienst tätig. Zum 01.01.2018 erfolgte meine Ernennung zum freiberuflichen Notar in Langenau.
Als Notar bin ich lhr unabhängiger, unparteiischer, zur Verschwiegenheit verpflichteter Berater, insbesondere auf den Gebieten des Immobilien-, Familien- und Erbrechts, sowie des Handels- und Gesellschaftsrechts.
Der Gesetzgeber schreibt bei bestimmten Rechtsgeschäften die Form der notariellen Beurkundung vor, um eine qualifizierte Beratung und den vollen Beweis über die beurkundeten Tatsachen sicherzustellen. Dazu gehören etwa der Kaufvertrag über Grundbesitz, der Ehe- und Erbvertrag oder der Gesellschaftsvertrag einer GmbH. Der Notar ist verpflichtet, bei Beurkundungen die Beteiligten zu betreuen und in juristischen Fragen so umfassend zu beraten, dass er ihren Willen urkundlich erfassen kann.
Darüber hinaus werden Notare auch bei anderen Rechtsgeschäften beratend, gestaltend und protokollierend tätig, die gesetzlich nicht zwingend vor dem Notar vorgenommen werden müssen. Hierzu gehören insbesondere General- und Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und die individuelle Gestaltung von Testamenten.