Die baden-württembergische Notariatsreform und die Neuordnung des Grundbuchwesens bildeten gemeinsam die größte Reform in der Geschichte der baden-württembergischen Justiz. Beide gingen auf Entscheidungen der damaligen Landesregierung in den Jahren 2008 und 2009 zurück und wurden zum 1. Januar 2018 abgeschlossen.
![Notariatsreform](https://notar-wald.de/wp-content/uploads/2017/10/notariatsreform_5840.jpg)